Trotz der weiter wachsenden Bedeutung und der Ausweitung des Einsatzes von Datenverarbeitungsanlagen sind wesentliche rechtliche Probleme insbesondere hinsichtlich des Rechtsschutzes von Computersoftware ungeklärt. Eine gewichtige Problematik kann im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Entwicklung von Programmen entstehen. Die vorliegende Untersuchung hat sich - nach der notwendigen Auseinandersetzung mit den Rechtsschutzmöglichkeiten - zur Aufgabe gesetzt, Lösungswege aufzuzeigen, wie die Leistungsschutzrechte an der Software genutzt und wie vorhandene Software ggf. weiter entwickelt werden kann, wenn Programmierer-Gemeinschaften auseinandergehen. Oft schließen sich junge, dynamische Informatiker oder Programmierer zusammen, um gemeinsam Software zu entwickeln. Die Lebensumstände bringen es dann aber mit sich, daß solche Gemeinschaften (Personenhandelsgesellschaften oder juristische Personen) aufgelöst werden oder einzelne Mitglieder aus der Gemeinschaft ausscheiden. Wem sollen dann die Rechte zur Nutzung und Weiterentwicklung der gemeinsam erarbeiteten Software zustehen?
Thomas Adloff
Adloff Auseinandersetzung Computersoftware gesellschaftsrechtlichen Grundfragen Rechtsschutz
«Das unbezweifelbare Verdienst des Autors ist es jedoch, überhaupt die Problematik aufgearbeitet und einen gangbaren Weg aufgezeigt zu haben. Es bleibt zu hoffen, daß seine Arbeit Anlaß zu weiterer wissenschaftlichen Vertiefung ist, sei es für den Autor selbst, sei es für andere. Der erste Schritt ist jedenfalls getan. Deswegen sei jedem, der sich mit dem Rechtsschutz für Computersoftware zu befassen hat, das Werk dringend empfohlen.» (Richter Joachim Blaeschke, Staatsanzeiger Hessen)
«... eine geglückte Arbeit, die eine verständliche Behandlung der Grundlagen mit der eingehenden Diskussion eines Spezialproblems verbindet.» (Eugen Ehmann, Computer und Recht)
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