Die Arbeit stellt eine möglichst breite Untersuchung und Zusammenstellung derjenigen Quellen dar, die sich auf die ersten, schwierigen Jahre der französischen Präsenz im Rheinland beziehen. Sie zielt darauf ab, zu beweisen, daß die versuchte Assimilation an Frankreich nie völlig gelang. Im Bereich der Justiz überlebten die ganze französische Zeit hindurch starke Elemente der «einheimischen» Justiz, wie vor allem die (partielle) Benutzung des Deutschen in mündlichen und schriftlichen Verfahren und bei den Friedensgerichten sowie die sogenannten Sporteln, ein Brauch, der darin bestand, daß die Parteien die Richter für die von ihnen erwiesenen Dienste direkt bezahlten.
Antonio Grilli
1797 1803 französische Grilli Justizorganisation linken Rheinufer