Ziel der Arbeit ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Verfassungsgerichtsbarkeiten zweier Länder herauszuarbeiten, die durch viele Jahrhunderte gemeinsamer Geschichte verbunden sind. Beleuchtet wird rechtsvergleichend das Verfahrensrecht des deutschen Bundesverfassungsgerichts und der italienischen Corte costituzionale, das nach Besetzung der Gerichte und nach den einzelnen Verfahrensarten gegenübergestellt wird. Besondere Berücksichtigung findet die Rechtsprechung beider Gerichte. Es zeigt sich, daß in der Praxis erheblich weniger Unterschiede zu verzeichnen sind, als es der sehr unterschiedliche Gesetzeswortlaut vermuten läßt.
Uta Stoy-Schnell
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