Die Zahl mißbräuchlicher Anfechtungsklagen hat in Deutschland in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen. Professionelle Opponenten «erpressen» die Gesellschaften, die sich auf einen Handel mit dem Kläger einlassen, um Gesellschaft und Aktionären meist langwierige Klageverfahren zu ersparen. Die Arbeit versucht, den US-amerikanischen, verfahrensrechtlichen Ansatz bei der Lösung sog. strike suits für das deutsche Gesellschaftsrecht fruchtbar zu machen. Es zeigt sich jedoch, daß dieser Ansatz mit dem deutschen Recht - selbst mit erheblichen Modifikationen - nicht vereinbar ist. Dennoch läßt sich auch im deutschen Recht eine verfahrensrechtlich orientierte Lösung entwickeln. Anknüpfungspunkt dafür ist 16 III UmwG.
Hildegard Bison
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