Der Transformationserfolg hängt in erster Linie von leistungsfähigen Rechts- und Verwaltungsstrukturen ab. Der Beitritt zur EU verlangt zudem nach Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes beim Recht und den zugrundeliegenden Verwaltungsstrukturen. Angesichts der diesbezüglichen Systemunterschiede steht und fällt der zügige Beitritt daher oft genug mit einer durchgreifenden Neuschaffung von Recht und staatlicher Verwaltung. Die EU sollte angesichts ihrer bislang gemachten Erfahrungen ihre Hilfe künftig in ein umfassendes Konzept einer integrationsorientierten Europäischen Verwaltungsförderung einstellen. Die Mitgliedsstaaten trifft auf der Grundlage der Maastrichter Verträge insofern eine Pflicht zur unionsfreundlichen Verwaltungsförderung.
Lukas Elles
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