Am 30. Mai 2014 hat die Bundesregierung einen ersten Entwurf eines
„Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
– Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds“ in
den Bundesrat eingebracht. Nach Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens
ist nun am 7. November 2014 das jetzt als „Erstes Gesetz zur Stärkung der
pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I)“ bezeichnete Gesetz vom Bundesrat
gebilligt worden und tritt nach Verkündung am 1. Januar 2015 in Kraft. Das
Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in
Deutschland gestärkt wird.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode ein neuer
Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und umgesetzt werden. Zweifellos sind die Änderungen
durch das PSG I jetzt schon erheblich. So beinhalten sie insbesondere:
• Dynamisierungen der Leistungsbeträge für
> Pflegesachleistung bei häuslicher Pflege
> Pflegegeld bei häuslicher Pflege
> Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
> Kurzzeitpflege
> Stationäre Pflegesachleistungen
• Erhöhungen der Leistungen
> für den so genannten Wohngruppenzuschlag
> bei Häuslicher Verhinderungspflege
> für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
• Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Hervorzuheben ist auch, dass an Demenz erkrankte Menschen nun erstmals einen Zugang
zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung haben werden. Aufgrund des hohen
Betreuungsbedarfes profitieren sie besonders von der Flexibilisierung bestimmter Leistungen,
wie z. B. bei den Betreuungs- und Entlastungsangeboten oder im Bereich der Verhinderungs-
und Kurzzeitpflege.
Die Broschüre stellt die neue Rechtslage im Zusammenhang dar, enthält darüber hinaus nicht
nur den gesamten aktuellen Gesetzestext des SGB XI, wobei die Änderungen hervorgehoben sind,
sondern auch eine Erstkommentierung zu diesen Änderungen. Als zusätzliche Praxishilfe wird die
Broschüre selbstverständlich auch wieder das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den
leistungsrechtlichen Vorschriften beinhalten.
Verkaufshinweise:
- Verkauf nur ohne Buchhandelsrabatt
- Ansichtsbestellung bei Broschüren nicht möglich
Bernd Grüner
Direktor am Sozialgericht Gießen
Pflegestärkungsgesetz I Pflegebedürftigkeit Pflegerecht