Wer freiberuflich arbeitet oder ein Kleingewerbe betreibt, ist zwar von der Buchführungspflicht befreit, muss aber eine Art "Minibuchführung", die sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung durchführen. Dabei werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Wie die Einnahmen-Überschussrechnung funktioniert und wie man sie kurz- und schmerzlos hinter sich bringt, zeigt Michael Griga in bewährt verständlicher und humorvoller Art.
Michael Griga
Abschreibung Anlagevermögen Aufbewahrungspflicht Betriebsausgaben Betriebseinnahmen Buchführung Buchhaltung Einnahmeüberschussrechnung Existenzgründer Finanzamt Fixkosten Freiberufler Gewerbesteuer Gewinn Gewinnermittlung