Mit Inkrafttreten der „Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen“ am 1. März 2001 geht ein seit Jahren andauernder Richtungsstreit über das „Wie“ in der Frage der Restabfallbehandlung zu Ende. Die neue Abfallablagerungsverordnung trägt auch dem jahrelang geäußerten Wunsch nach mehr Wettbewerb und Vielfalt bei den Verfahren zur Restabfallbehandlung Rechnung.
Mit Inkrafttreten der „Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen“ am 1. März 2001 geht ein seit Jahren andauernder Richtungsstreit über das „Wie“ in der Frage der Restabfallbehandlung zu Ende. Die Autoren erläutern in dieser Veröffentlichung die neue Verordnung und schaffen Klarheit über die bei der Ablagerung sowohl thermisch als auch mechanisch-biologisch behandelter Abfälle einzuhaltenden Kriterien. Bestandteil der neuen Rechtsregelung sind auch die Anforderungen an die Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung von Restabfällen. Die neue Abfallablagerungsverordnung trägt auch dem jahrelang geäußerten Wunsch nach mehr Wettbewerb und Vielfalt bei den Verfahren zur Restabfallbehandlung Rechnung. Nachdem die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung durch die Artikelverordnung als Verfahren in der Praxis anerkannt worden ist, ist es nunmehr die Aufgabe der Trägern der öffentlich-rechtlichen Entsorgung, die sich hinsichtlich der Behandlungsverfahrens noch nicht festgelegt haben, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Anmerkung: Die erste und zweite Auflage ist unter dem Titel „TA Siedlungsabfall“ erschienen.
Claus-Gerhard Bergs
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