Der Unterausschuss "Luft/Technik" (UA) wurde beauftragt, in einem umfassenden Bericht Emissionswerte für Anlagen mit relevanten Dioxin- und Furanemissionen zusammenzustellen und Emissionsbegrenzungen zu erarbeiten. Dieser Bericht wird hiermit der interessierten Öffentlichkeit vorgelegt.
Die Bund/Länder-Arbeitsgruppe DIOXINE hatte den Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) um Prüfung gebeten, inwieweit der strenge Emissionsschutzgrenzwert der 17.BlmSchV für Dioxine und Furane von 0,1 ng TE/m³ auf andere Emittentengruppen (z.B. Anlagen zum Metallrecycling, Holzfeuerungsanlagen) übertragbar ist. Der Unterausschuß "Luft/Technik" (UA) wurde beauftragt, in einem umfassenden Bericht Emissionswerte für Anlagen mit relevanten Dioxin- und Furanemissionen zusammenzustellen und Emissionsbegrenzungen zu erarbeiten. Dieser Bericht wurde mehrfach überarbeitet und aktualisiert und wird hiermit der interessierten Öffentlichkeit vorgelegt.
Dioxin Furan Emission Immissionsschutz Schadstoff Umweltbelastung