Im Gegensatz zu Kreditinstituten unterliegen Zahlungs- und E-Geld-Institute nicht der Einlagensicherung, stattdessen bestehen eigene Sicherungsvorschriften, welche die Kundengelder in der Insolvenz schützen sollen. Ob und inwieweit die Kundengelder in der Insolvenz des Instituts geschützt sind, wird für die einzelnen Sicherungsmethoden detailliert herausgearbeitet, um sodann auf Grundlage eines rechtsvergleichenden Blicks nach Großbritannien einen Vorschlag de lege ferenda zu unterbreiten
»The Insolvency of Payment and E-Money Institutions«: Unlike credit institutions, payment institutions and e-money institutions are not subject to deposit protection; instead, they have their own security regulations designed to protect customer funds in the event of insolvency. Whether and to what extent customer funds are protected in the event of the institution's insolvency is examined in detail for the various protection methods, followed by a proposal de lege ferenda based on a comparative legal analysis of the United Kingdom.
Nikolaus C. Koch
Zahlungsdienstleister Kundengelder Sicherungsvorschriften Insolvenzschutz Insolvenzsicherung Aufsichtsrecht
»Insgesamt überzeugt die Dissertation durch eine sehr klare Gedankenführung, dogmatische Präzision und eine bemerkenswert gute Lesbarkeit trotz der Komplexität der Materie. Die Arbeit leistet einen substanziellen Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung des Insolvenzrechts von Zahlungs- und E-Geld-Instituten und setzt zugleich wichtige Impulse für die rechtspolitische Diskussion. Die Lektüre schärft den Blick für ein praktisch hochrelevantes und aktuelles Themenfeld. Mehr kann man von einer juristischen Dissertation kaum verlangen, weshalb eine uneingeschränkte Leseempfehlung ausgesprochen werden kann.« Prof. Dr. Christian Mock, in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht, 8/2026
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