Die Arbeit beleuchtet das Verhältnis von Verbraucherverband und angemeldeten Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage aus prozessualer und materiellrechtlicher Sicht. Die Klagebefugnis des Verbands bewertet der Autor nicht als eigenen Anspruch, sondern als besonders ausgestaltete Prozessstandschaft. Diese wird flankiert von einem gesetzlichen Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Den daher haftbaren Verband treffen Informationspflichten und die Pflicht zur sorgfältigen Prozessführung.
»The Collective and its Representative. On the Legal Relationship Between Consumer Associations and Consumers in Representative Actions for Redress«: The work examines the legal relationship between consumer associations and registered consumers in representative actions for redress. The author assesses the associations’ right to bring representative actions for redress under German procedural law. He further addresses the question if, on which basis, and to what extent the association bringing the action is liable towards represented consumers.
Felix Beuth
Verbandsklagenrichtlinie VDuG Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz Haftung Opt-In Prozessstandschaft Repräsentation Rechtliches Gehör § 311 BGB Vertrauensschutz
»Insgesamt leistet Felix Beuth einen profunden Überblick über die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes und die Abhilfeklagetypen nach dem VDuG, beantwortet schlüssig wichtige und praxisrelevante dogmatische Fragen, gibt mittelbar wertvolle Impulse für Reformen und vermittelt nicht zuletzt ein für Dissertationen eher ungewöhnliches Lesevergnügen.« Dr. Peter Röthemeyer, in: Zeitschrift für Zivilprozess, Bd. 138, 4/2025
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