Die Arbeit zeigt am Beispiel der Errichtung von Windenergieanlagen auf, wie das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ein Spannungsverhältnis zwischen Artenschutz und Klimaschutz zum Vorschein bringt. Dieses Ergebnis hat besondere Relevanz vor dem Hintergrund von klimaschutzrechtlichen Verpflichtungen, den Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie stärker auszubauen. Die Arbeit untersucht daher mehrere Ansätze, die für die Lösung dieses Spannungsverhältnisses existieren.
»The Environmental Appeals Act in the Area of Conflict between Species Protection and Climate Protection«: Using wind turbines as an example, this thesis shows how the Environmental Appeals Act (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) reveals a tension between protection of species and protection of climate. This result is particularly relevant in the light of obligations under climate protection law to increase the proportion of electricity generated from wind energy. The study therefore examines several approaches that exist for resolving this tension.
Caroline Simon
Aarhus-Konvention Altrip-Urteil Außergerichtliche Streitbeilegung Bürgerwindparks Erneuerbare Energien Öffentlichkeitsbeteiligung Trianel-Urteil Umweltverbände Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Verbandsklage
»Die Arbeit zeigt geradezu exemplarisch, wie schwierig es ist, das Spannungsverhältnis zwischen Klimaschutz einerseits und Artenschutz andererseits rechtlich in den Griff zu bekommen. Wäre es eventuell möglich, Windenergieanlagen vor allem offshore zu errichten, einerseits weil dort der Wind fast permanent weht, und andererseits, weil dort der Artenschutz fast keine Rolle spielt? Könnte man Windenergieanlagen auch so ausrüsten und aufbauen, dass Fledermäuse, Insekten und Vögel frühzeitig gewarnt und/oder Anlagen abgeregelt werden? Die Fragen sind komplex und schwierig, aber es lohnt sich, über sie vertieft nachzudenken. Die vorliegende Arbeit hat dies getan und leistet damit einen wichtigen und lesenswerten Beitrag zur Konfliktlösung durch Recht.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: EWeRK, 2/2025
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