Die polizeiliche Übermittlung personenbezogener Daten an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist von erheblicher Grundrechtsrelevanz für die Betroffenen, da unter anderem kaum Kontrollmöglichkeiten für die weitere Verwendung der übermittelten Daten bestehen. In der Arbeit wird die Frage untersucht, ob die derzeitigen bundes- und landespolizeigesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen für Datenübermittlungen an Private genügen.
»Constitutional Possibilities and Limitations of Police Data Transmissions to Private Parties«: The transfer of personal data to private parties by the police is of considerable relevance to the fundamental rights of the data subject, as there are hardly any instruments for controlling the further use of the transferred data. The thesis examines whether the current federal and state police laws in Germany meet the resulting constitutional requirements.
Leonhard Prange
Gefahrenabwehr Grundrechte Initiativübermittlung Personenbezogene Daten Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs Polizeirecht Präventive Öffentlichkeitsfahndung Recht auf informationelle Selbstbestimmung
»Die Entwicklung schreitet voran — vor allem auch im Polizeirecht. Die äußerst gründliche und tiefschürfende Untersuchung zeigt bestehende Normlücken differenziert und fundiert auf. Um einerseits der Polizei rechtssicheres Handeln zu ermöglichen, andererseits erwartbare Rügen seitens der Justiz und mögliche Schadensersatzforderungen zu vermeiden, wären die verantwortlichen gesetzgebenden Stellen gut beraten, die jeweils einschlägigen Normen auf der Basis der Vorschläge des Verfassers zu überprüfen und gegebenenfalls legislativ nachzubessern. Die erforderliche Vorarbeit hat der Verfasser bereits verdienstvoll geleistet.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Die Polizei, 2/2025
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