Welcher Schuldner Restschuldbefreiung »verdient«, bestimmt sich nach den §§ 286 ff. InsO. Seit Einführung der InsO hat der Gesetzgeber grundlegende Modifikationen im System der Entschuldungsbedingungen vorgenommen. Die bevorstehende Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie lässt erkennen, dass sich das System zukünftig weiter verändern und von den Ursprungsgedanken entfernen wird. Dies gibt Anlass zu einer kritischen Untersuchung der vergangenen und voraussichtlich zukünftigen Entwicklungen.
»The Legitimation of Residual Debt Discharge. The System of Legal Conditions of Debt Relief in Light of the Reforms«
Under German insolvency law, which debtor »deserves« a residual debt discharge is determined in accordance with §§ 286 ff. InsO. Since the introduction of the InsO, the legislator has made fundamental modifications to the conditions of debt relief. The upcoming implementation of the EU Restructuring Directive indicates that the system will continue to change and move away from its original ideas in the near future. This gives rise to a critical examination of past and likely future developments.
Jana Lind
Restschuldbefreiung Redlichkeit EU-Restrukturierungsrichtlinie
»Das lesenswerte Buch ist sorgsam durchdacht, die Autorin geht keiner Frage aus dem Weg und führt die Probleme kundig einer Lösung zu. Sicherlich mag gerade die Gläubigerseite sich mit manchen Ergebnissen schwertun, indes ist es gerade das Kennzeichen einer guten wissenschaftlichen Arbeit, dass sie zum Nachdenken anregt und vielleicht auch zum Aufgeben eigener Positionen reizt. Wer zur Restschuldbefreiung vertiefte Überlegungen sucht, wird bei Lind jedenfalls fündig werden. Dem an der Thematik Interessierten kann das Werk also guten Gewissens empfohlen werden; vor allem: Es behält auch nach der letzten Reform seine Aktualität!« Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, in: Fachbuchjournal, 2/2022
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