Die Arbeit unterzieht die Anwendung des sog. abgestuften Schutzkonzepts i.R.d. §§ 22 u. 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG durch den VI. Zivilsenats einer detaillierten Kritik. Es wird aufgezeigt, dass diese Rechtsprechung weder interessengerechte noch der Rechtssicherheit dienende Ergebnisse liefert und zu einer Verkürzung des Persönlichkeitsschutzes führt. Es wird die Frage beantwortet, wie die Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen anhand eines anzuwendenden normativen Maßstabes richtigerweise zu beurteilen ist.
»The German Federal Court of Justice and the So-Called Stepped Protection Concept Within the Framework of Sec. 22 and 23 par. 1 no. 1 KUG«
This paper deals with the case law of the German Federal Court of Justice on the right to one's own image. It shows that the results of the case law are not in line with the interests at stake and the protection of personality is not sufficiently considered. The work answers the question of when contemporary historical events exist that allow the publication of images without the consent of the person depicted within the framework of the relevant standards of German law.
Nils Dietrich
Recht am eigenen Bild Bildnisschutz Persönlichkeitsrecht
»Insgesamt handelt es sich bei dem Werk von Dietrich um einen gelungenen Beitrag zur dringend notwendigen Diskussion um
den erforderlichen Grad an Bildnisschutz. Seine berechtigte Kritik liefert wertvolle Denkansätze zu der Frage, wie hier zukünftig ein verhältnismäßiges Maß an Selbstbestimmung gewährleistet werden kann, ohne die Gewährleistungen des Art. 5 GG unangemessen zu beeinträchtigen. Man kann der Abhandlung daher nur große Verbreitung und aufmerksame Kenntnisnahme wünschen - auch und gerade in Karlsruhe.« Dr. Endress Wanckel, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 1/2021
»Jedem, der den Bildnisschutz aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet, ist das hochaktuelle Werk Dietrichs jedenfalls zu empfehlen.« Prof. Dr. Clemens Thiele, in: Zeitschrift für Informationsrecht, 4/2020
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