Die Anwendung der §§ 3 ff. StGB auf neuartige Kriminalitätsentwicklungen wie grenzüberschreitende Internetkriminalität bereitet der Rechtspraxis und -wissenschaft seit jeher erhebliche Schwierigkeiten. Die Arbeit zeigt am Beispiel der Anwendbarkeit deutschen Glücksspielstrafrechts auf virtuelle Offshore-Glücksspielangebote einen Weg auf, mit dem auf dem Boden des geltenden Rechts angemessene Ergebnisse erzielt werden. Den Dreh- und Angelpunkt bildet dabei der Begriff »Tat« in §§ 3 und 9 Abs. 1 StGB.
»The Term ›Tat‹ in Sections 3 and 9 (1) German Criminal Code«
German legal practice and science are confronted with considerable difficulties in applying sections 3–9 of the German Criminal Code on new criminal developments such as cybercrime. The paper achieves appropriate results by interpreting the term »Tat« in sections 3 and 9 (1) German Criminal Code.
Erik Duesberg
Glücksspiel Internationales Strafrecht Tatbegriff
»Insgesamt gesehen bietet die Dissertation von Duesberg damit - über den exemplarisch herausgegriffenen Bereich des Glücksspielstrafrechts hinaus - in dem für die Praxis der Strafverfolgung immer wichtiger werdenden Bereich der Internetverbreitungskriminalität einen guten und wissenschaftlich fundierten Überblick zur Reichweite des deutschen Strafrechts und zeigt auch denkbare Lösungsansätze für neue rechtliche Problemstellungen auf. Da davon ausgegangen werden muss, dass die Tatbegehung über moderne Medien vom Ausland aus noch weiter massiv zunehmen wird, ist das Werk daher allen in diesem Bereich tätigen Strafjuristen besonders zu empfehlen.« Dr. Wolfgang Bär, in: MultiMedia und Recht, 4/2017
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