Warum müssen Strafverfahren ein Ende finden – und dies teilweise selbst dann, wenn ihre Ergebnisse Wahrheit und Gerechtigkeit verfehlen? Das klassische Problem der materiellen Rechtskraft – also die Frage nach dem sog. prozessualen Tatbegriff, die Problematik der Bestimmung der rechtskraftfähigen Entscheidungen sowie die Wiederaufnahme des Verfahrens – werden auf Grundlage einer umfassenden Theorie über die Legitimierbarkeit des Verfahrens gegenüber dem (ggf. unschuldigen) Verfolgten untersucht.
Warum müssen Strafverfahren ein Ende finden – und dies teilweise selbst dann, wenn ihre Ergebnisse Wahrheit und Gerechtigkeit verfehlen? Die Arbeit untersucht das klassische Problem der materiellen Rechtskraft bzw. des ne bis in idem-Grundsatzes in seinen wichtigsten Dimensionen, d.h.: die Frage nach dem Gegenstand des Strafverfahrens, also des sog. prozessualen Tatbegriffs; die Problematik der Bestimmung der einzelnen in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungen; die Legitimitätsbedingungen einer Auflösung der materiellen Rechtskraft, also einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Antworten auf diese Fragen werden aus einem Ansatz gewonnen, der einen engen Zusammenhang zwischen dem Grund, weshalb Strafverfahren enden müssen, und dem Grund, weshalb sie überhaupt beginnen dürfen, postuliert – also aus einer Strafprozesstheorie, die sich die fundamentale Frage nach der Legitimierbarkeit des Verfahrens gegenüber dem (ggf. unschuldigen) Verfolgten stellt.
Luís Greco
Materielle Rechtskraft Prozessualer Tatbegriff Wiederaufnahme des Verfahrens