Die medizinrechtliche Arbeit beinhaltet eine systematische Aufarbeitung des im ärztlichen Berufsrecht verankerten Verbots der Zuweisung gegen Entgelt und eine darauf beruhende Bewertung der Zulässigkeit verschiedener Kooperationsformen. Die Arbeit beleuchtet damit die in Anbetracht der aktuellen gesetzgeberischen Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen bislang nur wenig erörterten berufsrechtlichen Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern.
Die medizinrechtliche Arbeit beinhaltet eine systematische Aufarbeitung des in § 31 der ärztlichen Berufsordnung verankerten Verbots der finanziellen Einflussnahme auf Ärzte. Darauf aufbauend erfolgt eine ausführliche Bewertung der Zulässigkeit verschiedener Kooperationsformen mit Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern. Die Thematik Korruption im Gesundheitswesen steht im Hinblick auf das Urteil des BGH zur Bestechung von Ärzten durch die Pharmaindustrie gegenwärtig im Mittelpunkt der aktuellen gesetzgeberischen Diskussionen zur Implementierung eines speziellen Straftatbestandes. Die Besonderheit der Arbeit besteht darin, anhand des bereits bestehenden berufsrechtlichen Bestechungsverbots die Kriterien für die Bewertung der Zulässigkeit unterschiedlicher Formen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu beleuchten und eine vertiefte Kommentierung dieser bislang nur wenig behandelten, zuletzt im Jahr 2011 novellierten Norm des ärztlichen Berufsrechts zu bieten.
Corinna Alexandra Schmidt
Korruption Gesundheitswesen Ärztliche Berufsordnung
»Gegen den Gang der Darstellung ist nichts einzuwenden. Das Thema ist von einer ausgesprochenen Vielschichtigkeit geprägt. Schmidt gelingt es, dies strukturiert und in verständlicher Weise darzulegen. Die kurzen Fazits am Ende eines jeden Kapitels sowie die Zusammenfassung der erarbeiteten Thesen veranschaulichen in prägnanter Weise noch einmal die Inhalte und tragen damit zusätzlich zum Verständnis des Lesers bei. [...] Anschließend bleibt jedoch festzuhalten, dass die Arbeit einen fundierten Überblick über die komplexe Materie der Zuweisung gegen Entgelt aus berufsrechtlicher Sicht bietet.« Prof. Dr. Peter Wigge, in: Zeitschrift für Medizinstrafrecht, 2/2016
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