Zum Brückenschlag zwischen der meinungsfreiheitsfreundlichen Theorie und der andersartigen Praxis beschäftigt die Arbeit sich, am Beispiel des Verbots fiktiver und opferloser Darstellungen, erneut mit der verfassungsrechtlichen Konstellation der Meinungsfreiheit.
Die Autorin stellt fest, die Rechtfertigung des betreffenden Verbots sei auf den Begriff von »Harm« sowie Menschenwürde und Menschenbild in den jeweiligen Meinungsfreiheits-, Grundrechts-, Verfassungsrechts- und politisch-philosophischen Theorien zurückzuführen. Die Analyse erklärt die Unterschiede zwischen deutscher und us-amerikanischer Meinungsfreiheitsdogmatik.
Trotz der Sonderbedeutung der Meinungsfreiheit liegen zahlreiche Gesetze vor, deren Eingriffe in die Meinungsfreiheit weder ernst genommen noch richtig bewertet werden. Zur Bewältigung dieses Spannungsverhältnisses zwischen Theorie und Praxis geht Hui-chieh Su vertiefend auf die Konstellation der Meinungsfreiheit in der gesamten Verfassungsordnung ein.
Die Autorin nimmt das Verbot fiktiver Darstellungen, welche sich als »opferlos« verstehen, zum Forschungsgegenstand. Sie führt die Rechtfertigung des betreffenden Verbots, insbesondere die Auslegung des Prinzips der Meinungsneutralität des Staates, auf den Begriff des »Harms« auf politisch-philosophischer, verfassungsrechtlicher, grundrechtlicher und meinungsfreiheitlicher Ebene zurück.
Su gelangt zum Ergebnis, dass unterschiedliche Vorstellungen über Menschenbild und Menschenwürde unterschiedliche Konzeptionen von »Harm« und »Meinungsneutralität des Staates« zur Folge haben. Dem entspricht auch ihre ausführliche Analyse der Meinungsfreiheitsdogmatik in Deutschland und den USA.
Hui-chieh Su
Meinungsfreiheit Menschenbild Neutralität