Wird dem Käufer die Kaufsache von einem Dritten auf dem Rechtsweg streitig gemacht und entzogen, sehen die heutigen europäischen Zivilrechtsordnungen einen Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer vor. Dieser Anspruch hat seinen Ursprung u.a. in der römischen auctoritas-Haftung. Die auctoritas ist die Haftung des manzipierenden Verkäufers einer res mancipi. Dieser hatte durch Unterstützung im gegen den Käufer angestrengten Prozess dafür zu sorgen, dass der Käufer im Besitz der Kaufsache bleibt. Verlor der Käufer die Sache, konnte er gegen den Verkäufer mit der actio auctoritatis auf den doppelten Kaufpreis klagen. Diese Haftung bildet den Gegenstand der vorliegenden Arbeit.
Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, durch Zusammenstellung und Auswertung der Quellen zur auctoritas die Voraussetzungen und Eigenschaften dieser alten Haftungsfigur nachzuzeichnen. Aufgrund der Tilgung der auctoritas und der actio auctoritatis aus den Digesten muss in der auctoritas-Forschung in vielerlei Hinsicht mit der Begründung von Plausibilitäten gearbeitet werden. Im Rahmen seiner Untersuchung kommt Rafael Brägger aber zum Schluss, dass trotz ihrer Eliminierung durch die Kompilatoren an der historischen Existenz einer der Manzipation entspringenden auctoritas-Haftung kein Zweifel bestehen kann. Keine der Literaturstimmen, welche diese These in Zweifel ziehen, vermag seiner Ansicht nach zu überzeugen. Freilich sei das Bild dieser Haftung, wie es sich anhand der in seiner Untersuchung ausgewerteten Quellentexte zeichnen lasse, nicht lückenlos. Es würden verschiedene Fragen verbleiben, die sich beim derzeitigen Quellenstand nicht oder nicht eindeutig beantworten ließen. Dennoch sei es möglich, anhand interpolierter Digestentexte und weiterer überlieferter Quellen einige wesentliche Voraussetzungen und Eigenschaften dieser eliminierten Rechtsfigur nachzuvollziehen.
Rafael Brägger
Existenz der auctoritas-Haftung Eviktionshaftung aus Manzipation Prozessbeistand