Die Haftung finanzierender Banken für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen – besser bekannt unter dem Stichwort »Schrottimmobilien« – hat seit Beginn der 2000er-Jahre eine beispiellose Klagewelle von Anlegern ausgelöst. In seiner der Georg-August-Universität Göttingen vorgelegten Dissertationsschrift ordnet und bewertet Endrik Kramski die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur. Die Arbeit dient gleichermaßen als Nachschlagewerk und Anstoßgeber für neue Lösungsansätze.
Die Haftung finanzierender Banken für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen – besser bekannt unter dem Stichwort »Schrottimmobilien« – hat seit Beginn der 2000er-Jahre eine beispiellose Klagewelle von Anlegern ausgelöst. Häufig scheitern die Modelle an Vermietungsproblemen oder mangelnder Bonität der Anleger, welche dann versuchen, die finanzierende Bank bei der Rückabwicklung in Anspruch zu nehmen. Dabei kommt es vor allem darauf an, inwieweit der Bank das Verhalten anderer Beteiligter (z.B. Vermittler) zuzurechnen ist. Die Vorgaben des Verbraucherschutzes sind zu beachten, ohne das Anlagerisiko vorschnell auf die Bank zu verlagern. In der vorliegenden Publikation ordnet und bewertet Endrik Kramski die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur. Die Untersuchung dient gleichermaßen als Nachschlagewerk und Anstoßgeber für neue Lösungsansätze.
Endrik Kramski
Immobilienkapitalanlage Schrottimmobilien Bankenhaftung
»Insgesamt ein in Inhalt und Umfang beeindruckendes Werk.« Dr. Bernd Müller-Christmann, in: Fachbuchjournal, 5/2013
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