Das kategorische Verbot der »verbrauchenden« Stammzellforschung ist Ausdruck nicht einer hohen, sondern einer irrigen Moral.
Kaum ein innerdeutsches Thema hat in jüngster Zeit die Gemüter stärker erhitzt als die Frage, ob die Forschung an embryonalen menschlichen Stammzellen zulässig ist. Kann sie in einer Normenordnung gestattet sein, die Menschenwürde und Lebensgrundrecht als oberste Verfassungsprin-zipien schützt? Das derzeit vorliegende Embryonenschutzgesetz sowie seine Ergänzung im Hinblick auf den Stammzellimport kann nach Ansicht vieler Experten nur als vorläufige Lösung betrachtet werden.
Der renommierte Rechtsphilosoph Reinhard Merkel befasst sich in dieser Studie detailliert mit den rechtlichen und ethischen Aspekten des Themas und kommt zu folgenden Ergebnissen:
1. Die Verfassung der Bundesrepublik bietet keine Grundlage für das Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung.
2. Die Schutzansprüche des frühen Embryos im Stadium eines kleinen, erlebnisunfähigen Zellverbunds können nicht höher bewertet werden als die Belange geborener Menschen, denen mit den Ergebnissen der Stammzellforschung möglicherweise einmal geholfen werden kann.
3. Die Einwände gegen die Stammzellforschung wegen möglicher gefährlicher Folgen für die Gesellschaft beruhen auf unplausiblen Prognosen und entspringen einer verfehlten utilitaristischen Ethik; sie bewerten eine fragwürdige Selbstberuhigung der Gesellschaft höher als das konkrete Leiden und Sterben schwer kranker Menschen.
Reinhard Merkel legt außerden einen Entwurf zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes vor.
Reinhard Merkel
Prof. Dr. jur. Reinhard Merkel ist Ordinarius für Strafrecht und Rechts-philosophie an der Universität Hamburg. Zahlreiche Veröffentlichungen, für die er unter anderem mit dem Jean-Améry-Preis für Essayistik ausgezeich-net wurde. Er forscht in den Bereichen Strafrecht, rechtsphilosophische Grundlagenforschung und Recht und Ethik in der Medizin.