mit Nebengesetzeninsbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen sowie EU-Güterrechtsverordnungen, Haager Unterhaltsprotokoll und EU-Erbrechtsverordnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug), Preisklauselgesetz (GrünHome), Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (GrünHome), Unterlassungsklagengesetz (GrünHome), Produkthaftungsgesetz, Erbbaurechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz (GrünHome), Gewaltschutzgesetz
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Beschreibung
Zum Werk Jährlich neu arbeitet der Grüneberg aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten. Die Grüneberg-Homepage (GrünHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung außer Kraft getretener Vorschriften, die noch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind Gesetze aufgenommen, die aus Umfangsgründen nicht im Grüneberg abgedruckt werden können (v.a. europarechtliche Texte).
Vorteile auf einen Blick
maßgebliches Standardwerk für Ausbildung und Praxis
kommentiert das BGB samt Nebengesetzen in einem Band
jährliches Erscheinen für höchste Aktualität
Zur Neuauflage Die Neuauflage 2026 bietet den Rechtsstand vom 15. Oktober 2025 und berücksichtigt alle wichtigen Gesetzesänderungen, insbesondere:
die neu eingefügten Vorschriften zum Stiftungsregister (§§ 82b-d, 84d, 85b, 86i und 87d BGB)
das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 11.6.2024
das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung vom 7.4.2025
das Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Daneben sind zahlreiche wichtige Gerichtsentscheidungen eingearbeitet, darunter:
mehrere Grundsatzurteile des BGH zur AGB-Kontrolle von Bankentgelten bei Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten
neue Judikate des EuGH und des BAG zu Arbeitnehmerstatus, Arbeitszeiterfassung, Annahmeverzug, Befristung und Kündigung
die neuesten BGH-Entscheidungen zur Vertretung des Nacherben auf Grundlage einer transmortalen Vollmacht und zur Anwendbarkeit des § 2270 BGB auf Verfügungen in einem Erbvertrag