Zum Werk
Die Beachtung des Datenschutzes ist eine existenzielle Vorgabe in fast allen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung. Informationsverarbeitung ist einerseits unverzichtbar, andererseits gilt es die Freiheitsrechte der Betroffenen insbesondere angesichts stetig fortschreitender technischer Entwicklungen zu gewährleisten. Aufgabe der Kommentierung bleibt es, das diesen Konflikt lösende Recht praxisnah darzustellen. Die Regelungen, die sich speziell der digitalen Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger annehmen, bedürfen dabei besonderer Betrachtung.
Der Kommentar ist durch die Straffung der Kommentierungen durch Verweisungen insbesondere dort, wo DS-GVO und BDSG inhaltsgleiche Regelungen enthalten, besonders übersichtlich. Er ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die wesentlichen Aussagen der Rechtsprechung und Datenschutzpraxis und bietet damit eine wertvolle Orientierung für die rechtssichere Datenverarbeitung.
Vorteile auf einen Blick
Dirk Heckmann
Informationelle Selbstbestimmung Grundrecht Datenschutz Datenschutzaufsicht Datenschutzbeauftragter Datensicherheit Beschäftigtendatenschutz DS-GVO Datenschutzkonferenz Verarbeitung personenbezogener Daten Polizei-/JI-Richtlinie Bundesdatenschutzgesetz BDSG Europäisches Recht