Zum Werk Der "Erfurter" erläutert knapp 50 wichtige arbeitsrechtliche Gesetze für den Rechtsalltag. Dabei gibt er nicht nur einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, sondern legt auch eigene Ansätze dar und bietet Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts. Der "Erfurter" erscheint jährlich und ersetzt eine ganze Bibliothek zum nationalen Arbeitsrecht in einem Band. Herausragende Autorinnen und Autoren kommentieren alle für das Arbeitsrecht relevanten Rechtsvorschriften aus gegenwärtig GG, AEUV, ÄArbVtrG, AEntG, AGG, AktG, ArbGG, ArbSchG, ArbZG, ATG, AÜG, BBiG, BDSG, BEEG, BetrAVG, BetrVG, BGB, BUrlG, DrittelbG, EFZG, EntgTranspG, FPfZG, GenDG, GewO, HGB, HinSchG, InsO, JArbSchG, KSchG, MiLoG, MitbestG, Montan-MitbestG, MuSchG, NachwG, PflegeZG, ROM I-VO, SGB III, IV, V, VI, VII und IX, SprAuG, TVG, TzBfG, UmwG, WZVG.
Vorteile auf einen Blick
jährlich neu und aktuell
Arbeitsrecht mit Sozialversicherungs- und Steuerrecht
die Bibliothek zum Arbeitsrecht in einem Band
Zur Neuauflage Die 25. Auflage bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand des 1. September 2024 im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. Zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch des EuGH, ebenso wie richtungweisende Instanzgerichtsurteile wurden ausgewertet. Aktuelle Themenschwerpunkte sind u.a.:
Arbeitszeiterfassungspflicht und die Umsetzung in der Praxis
Betriebsratsvergütung
KI, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsvertragsrecht
Hinweisgeberschutzgesetz
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Auswirkungen
Digitalisierung, mobile work und elektronischer Rechtsverkehr
Daten- und Arbeitsschutz
Rechtsprechung zum Urlaubsrecht
Rechtsprechung zu Massenentlassungen nach § 17 KSchG
arbeitsrechtliche Auswirkungen des neuen Cannabis-Gesetzes sowie die seit September 2023 veröffentlichten Entscheidungen und Publikationen.
Zudem überzeugt der Kommentar mit einem umfangreichen Register.
Zielgruppe Für Richter- und Anwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen, Verbände und Gewerkschaften, Betriebsratsmitglieder.