Zum Werk Das Melderecht ist seit 2015 weitgehend einheitlich im Bundesmeldegesetz geregelt. Es bildet die Grundlage f�r die F�hrung der Melderegister, insbesondere den Umfang des Meldedatensatzes, weiterhin f�r regelm��ige Daten�bermittlungen, automatisierte Datenabrufe oder Melderegisterausk�nfte an Privatpersonen. Das Melderecht bildet die Grundlage der allt�glichen Arbeit in ca. 5100 deutschen Meldebeh�rden. Der Kommentar bietet ausf�hrliche Erl�uterungen aller Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes. Er entwickelt zu vielen Fragen der Praxis Antworten auf Grundlage der einschl�gigen Rechtsprechung auch zum fr�heren Melderecht der L�nder, der Literatur und der Verwaltungsvorschriften. Zugleich m�chte er das Melderecht als bereichsspezifisches Datenschutzrecht dogmatisch erschlie�en. Eingearbeitet sind:
die Gesetzes�nderungen durch das Zweite Gesetz zur �nderung des Bundesmeldegesetz vom 15.1.2021,
das Registermodernisierungsgesetz vom 28.2.2021 und
das Gesetz zur Bek�mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit�t vom 30.3.2021.
Vorteile auf einen Blick
ber�cksichtigt sind auch ge�nderte Vorschriften, die erst zum 1. Mai 2022 oder sp�ter in Kraft treten. Der Kommentar unterst�tzt die Praxis somit dabei, die neuen Vorgaben umzusetzen.
Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet
die Autorinnen und Autoren haben auf dem Gebiet des Melderechts vielf�ltige praktische Erfahrungen
Zielgruppe F�r alle Meldebeh�rden in Deutschland. Au�erdem f�r Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der L�nder, bei den Datenschutz-Aufsichtsbeh�rden sowie in Justiz und Anwaltschaft. Bereits angekündigt u.d.T.: Aden, BMG. Bundesmeldegesetz