Zum Werk
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert den Bewohnern der Mitgliedstaaten weitgehenden Schutz ihrer Grund- und Menschenrechte. Die Charta folgt dabeoi dem Beispiel der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta sowie den verfassungsrechtlichen Prinzipien der EU Mitgliedstaaten.
In sechs zentralen Abschnitten werden die Rechte und Grundsätze zu der Würde des Menschen, den Freiheiten, der Gleichheit, der Solidarität, den Bürgerrechte sowie den justiziellen Rechten behandelt.
Die Charta verpflichtet alle Organe und Institutionen der EU, bei der Anwendung von Unionsrecht die Charta zu beachten.
Jeder von einem Akt eines der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der EU Betroffene kann dagegen vor dem Gerichtshof der EU Klage erheben. Ganz unabhängig davon hat der Gerichtshof bei allen ihm vorliegenden Klagen einen etwaigen Verstoß gegen die Grundrechte zu prüfen.
Vorteile auf einen Blick
- Erster Artikel-für-Artikel Kommentar in englischer Sprache
- Umfassende Darstellung des geltenden Rechts
Zu den Autoren
Steve Peers ist Professor für EU Recht an der University of Essex; Tamara Hervey ist Professorin für Europäisches Recht an der Sheffield University; Jeff Kenner ist Professor für EU Recht an der University of Nottingham; Angela Ward ist Référendaire beim Generalanwalt Niilo Jääskinen am EuGH sowie außerplanmäßige Professorin für EU Recht und Menschenrechte am University College Dublin und am Birkbeck College der University of London.
Zielgruppe
Rechtsanwälte; Richter; Verbände.
Steve Peers
Europarecht Grundrechte Charta