Der Begriff der Regulierung, der im US-amerikanischen Recht als "Regulation" schon seit über hundert Jahren bekannt ist, wurde vom deutschen Gesetzgeber erstmals im Zuge der Privatisierung von Post und Telekommunikation verwendet.
Die Untersuchung begreift die Regulierung als neuartiges Rechtsinstitut und stellt sie als solches einerseits in Bezug zu den überkommenen Kategorien der Wirtschaftsaufsicht und der Wirtschaftslenkung, andererseits zu dem aktuellen Topos des Gewährleistungsstaats. Dazu werden die fundamentalen Eigenschaften und insbesondere die Funktionsweise der Regulierung ermittelt.
Als Referenzgebiete dienen das Recht der Telekommunikation, der Post, der Eisenbahn und der leitungsgebundenen Energieversorgung.
Schließlich werden die rechtlichen Grenzen regulierender Gesetzestätigkeit in verfassungsrechtlicher wie auch in europarechtlicher Hinsicht erörtert und strukturiert.
Für Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Justiz- und Wirtschaftsministerien, Unternehmen des Infrastrukturbereichs, Rechtsanwälte des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Christian Berringer