Obwohl der Begriff „Betrieb“ innerhalb des Ertragsteuerrechts eine zentrale Stellung einnimmt, hat er in der steuerwissenschaftlichen Diskussion und Praxis bisher kaum selbstständige Bedeutung erlangt. Ob von „dem einen“ Betriebsbegriff gesprochen werden kann, ist fraglich. Ertragsteuerliche Vorschriften verwenden diverse Betriebsbegriffe, indem sie den Ausdruck „Betrieb“ gleichzeitig in unterschiedlichen Variationen als eigenständigen Begriff oder in zusammengesetzter Form nutzen.
In den zusammengesetzten Varianten erhält der Begriff gelegentlich eine Legaldefinition oder zumindest eine inhaltliche Begriffsbestimmung. Dem „Betrieb“ in alleinstehender Form mangelt es dagegen trotz zahlreicher Verwendungen in ertragsteuerlicher Hinsicht an einer gesetzlichen Definition. Die Rechtsprechung gesteht dem Begriff „Betrieb“ aufgrund seiner Einzelfallbezogenheit eine Mehrdeutigkeit ein und lässt eine endgültige Konkretisierung offen. Eine solche Mehrdeutigkeit beschränkt sich nicht nur auf den Betriebsbegriff im Allgemeinen, sondern lässt sich auch bei anderen Begriffsvarianten wie beispielsweise dem Teilbetrieb, Gewerbebetrieb oder Geschäftsbetrieb feststellen. Die Tatsache, dass viele der untersuchten Begriffe für eine zweifelsfreie Gesetzesanwendung unergiebig sind, führt zu einer nicht unerheblichen Rechtsunsicherheit aller an der Gesetzesanwendung Beteiligten.
Dies sei der Anlass, einer Systematisierung und dem Versuch der Vereinfachung der Begriffsvielfalt eine eigene Untersuchung zu widmen. Bemüht wird dabei die Reduktion des Begriffsbestandes durch Substitution. Hierfür wird ein Modell zur Beurteilung der Substituierbarkeit der Betriebsbegriffe entwickelt und ein Lösungsansatz in Form eines gesetzlichen Formulierungsvorschlages zur Ausgestaltung eines einheitlichen und vereinfachten Begriffsbestandes erarbeitet.
Christof Schneider
Steuerlehre Systematisierung Betriebsbegriffe Ertragsteuerrecht Substitution Betriebliche Organisationseinheiten Einkommensteuer Betriebswirtschaft