Synoptische Darstellung.
Der Schutz von Erfindungen geschieht heute in der Schweiz parallel durch nationale Patente und durch europäische, vom Europäischen Patentamt erteilte Patente mit Wirkung für die Schweiz.
Die schweizerische Patentpraxis hat sich stark zum europäischen Patent hin verlagert. Dem trägt der Doppelkommentar PatG/EPÜ Rechnung, indem er versucht, die Rechtsanwendung zum schweizerischen Patentgesetz und zum europäischen Patentübereinkommen zu einer Einheit zu verschmelzen.
Peter Heinrich