Neue Herausgeberin – bewährte Qualität!Was sich ändert, ist der Name. Was bleibt, ist die verlässliche Expertise. Mit der 119. Ergänzungslieferung wurden die grünen Blätter (gesamt) und die weißen Blätter (Teil II bis § 86) auf den Stand des BGBl I 2025/107 gebracht. Das Standardwerk zum BSVG bietet:rasche Aktualisierung des Gesetzestextesumfassende Kommentierungausführliche Fassungszeilen mit Inkrafttretensdatumumfangreiches SchrifttumBerücksichtigung der amtlichen Materialien
Christina Schnittler
Bauernsozialversicherung SVSG Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen SVS Kommentar