Der Praxiskommentar enthält
Mit der 52. Ergänzungslieferung wird der Abschnitt Tirol auf den aktuellen Stand gebracht. Das Kernstück der Novelle zum Tiroler Grundverkehrsgesetz (LGBl 2021/204) bildet die Einführung eines eigenen Abschnittes betreffend den Rechtserwerb in Vorbehaltsgemeinden.
Neu aufgenommen wurde daher auch die Verordnung vom 5.7.2022, mit der Gemeinden, in denen der Druck auf den Wohnungsmarkt besonders hoch ist, zu Vorbehaltsgemeinden erklärt werden (Vorbehaltsgemeindenverordnung – LGBl 2022/71).
Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
Georg Lienbacher
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