Das Einlösungsrecht des § 462 ABGB, das auf der Stammfassung des ABGB aus dem Jahre 1811 beruht, bietet bis heute Anhaltspunkte für Kontroversen. Ziel der Autorin ist es daher, eine umfassende systematische Aufarbeitung des sog ius offerendi zu leisten. Der Fokus liegt dabei vor allem auf dem persönlichen Anwendungsbereich des § 462 ABGB.
Neben einer historischen Einführung und einem Vergleich mit anderen sog „Einlösungsrechten“ (§ 120 IO, § 17 AnfO und § 177 VersVG) werden ua folgende Bereiche erörtert:
Laura Sophie Moser
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