Printwerk wird im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
Die tiefgehendste Kommentierung zum FinStrG
2014 in praktischen Faszikelheftchen neu aufgelegt, wird der Großkommentar zum Finanz-strafgesetz mindestens 2x jährlich erweitert. Das prominente Herausgeber- und Auto-renteam aus Beratung, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Justiz und Wis-senschaft kommentiert in den Lieferungen 38 bis 42:
- §§ 43–46 (Verbotene Herstellung von Tabakwaren, Eingriffe in Monopolrechte, Mo-nopolhehlerei)
- § 47 (Strafverschärfung bei Rückfall)
- §§ 195–209 (Sonderbestimmungen für das Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Finanzvergehen)
Richard Tannert
FinStrG Finanzstrafgesetz Strafrecht