Der ArbVG-Kommentar mit 28. und 29. Lieferung umfasst nun auch die
§ 96 Zustimmungspflichtige Maßnahmen (Jabornegg) und
§ 96a Ersetzbare Zustimmung (Naderhirn)
Dieser Kommentar zeichnet sich durch seine systematische und benutzerfreundliche Darstellung aus:
„Leicht verständlich … übersichtlich … Vielzahl von Beispielen … verlässliche Basis zur Lösung betrieblicher Konfliktfälle“ (JBl, Martin Binder)
Rudolf Strasser
ArbVG Arbeitsverfassungsgesetz
„(…), dass das hier besprochene Werk sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft (…) nahezu unverzichtbar ist; insbesondere sei die fast lückenlose und übersichtliche Einarbeitung der Judikatur noch einmal lobend hervorgehoben.“ Ulrich Runggaldier, JBl 2001
"Der ArbVG-Kommentar von Strasser, Jabornegg und Resch hat durch die hier besprochenen Ergänzungslieferungen nicht nur quantitativ zugelegt, es ist auch gelungen, das hohe Niveau zu halten." (DRdA - Das Recht der Arbeit Nr. 5/2012, Rudolf Mosler)
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„(…), dass das hier besprochene Werk sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft (…) nahezu unverzichtbar ist; insbesondere sei die fast lückenlose und übersichtliche Einarbeitung der Judikatur noch einmal lobend hervorgehoben.“ Ulrich Runggaldier, JBl 2001"Der ArbVG-Kommentar von Strasser, Jabornegg und Resch hat durch die hier besprochenen Ergänzungslieferungen nicht nur quantitativ zugelegt, es ist auch gelungen, das hohe Niveau zu halten." (DRdA - Das Recht der Arbeit Nr. 5/2012, Rudolf Mosler)
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