Erstmals wurde mit dem am 1. 11. 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz
(ZaDiG, BGBl I 2009/66) ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für Zahlungsdienste
mit gemeinschaftsweiter Geltung geschaffen, als ein einheitliches Aufsichtsregime
für Zahlungsdienstleister. Dadurch wurden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle
Zahlungsdienste sowie für den Verbraucher mehr Auswahl, Sicherheit und Effizienz
geboten.
Ebenfalls erstmals wird diese neue Rechtslage nun von einem Expertenteam aus
Wissenschaft und Praxis umfassend kommentiert, die Entwicklung seit Inkrafttreten
analysiert und die bereits zahlreichen Novellen aus Sicht der Praxis dargestellt.
- Anwendungsbereich, Zugang, Konzession
- Informationspfl ichten, Haftung, Aufsicht
- Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, Insolvenzbestimmungen
Arthur Weilinger
ZaDiG Zahlungsdienste Zahlungsdienstegesetz