Vertragspartner gehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von bestimmten Annahmen aus: von der Existenz, dem Fortbestand oder dem Eintritt tatsächlicher oder rechtlicher Determinanten eines Rechtsgeschäfts. Wird diese Erwartung enttäuscht, kann der Vertrag für eine der Parteien zur sinnlosen Bürde werden. Der Autor diskutiert anhand der jüngeren Judikatur des Obersten Gerichtshofs Lösungsansätze für diese Problembereiche und versucht damit einen Beitrag zur Beantwortung der Frage zu leisten, wem es zukommt, das Risiko der Wirklichkeit zu tragen.
Christoph Bezemek, LL.M. (Yale)
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