Beim exekutiven Erwerb einer Liegenschaft kommt es, anders als bei deren Kauf, nicht auf die bücherliche Einverleibung an, sondern vermittelt bereits der Zuschlag dem Ersteher das Eigentum. Da der Zuschlag nachträglich aufgehoben werden kann, entsteht bis zur Verbücherung ein "Schwebezustand", in dem sich der Ersteher Verfügungsbeschränkungen gefallen lassen muß. Die Arbeit soll zeigen, welche Rechte und Pflichten mit dem Zuschlag auf den Ersteher übergehen und inwieweit seine Rechtsstellung schwächer ist als die eines bücherlichen Eigentümers. Dabei wurden die Schwerpunkte so gesetzt, wie sie sich aus der Analyse der umfangreichen Rechtsprechung zum exekutiven Erwerber ergeben. Diese Schwerpunkte sind: - Vermögensrechtliche Auswirkungen des Zuschlags; - Umfang des Erwerbs an der Liegenschaft und deren Zubehör; - Übergang von Gefahr, Früchten und Lasten; - Bestandverträge an der Liegenschaft; - Schutz des Erstehers vor Entwertung der Liegenschaft bis zur Besitzeinweisung; - Besitzerlangung und deren Durchsetzung; - Auswirkungen einer nachträglichen Aufhebung des Zuschlags; - Ersteher- und grundverkehrsrechtliche Beschränkungen.
Robert Schaar
Exekutionsrecht Exekutiver Liegenschaftserwerb