Bei ihren vertraglichen Planungsentscheidungen sehen sich die am Markt tätigen Unternehmen mit einem in der Praxis herausgebildeten Phänomen konfrontiert, dessen rechtliche Einordnung noch weitgehend unklar ist: die Change-of-Control-Klauseln. Es handelt sich um vertragliche Vereinbarungen, die einem Vertragspartner bestimmte Gestaltungsrechte, zumeist ein Kündigungsrecht, einräumen, wenn beim anderen Vertragspartner ein Kontrollwechsel eintritt. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob die deutsche Rechtsordnung über Normen verfügt, die geeignet sind, den Vertragspartnern die erforderliche Rechtssicherheit bei der Anwendung von Change-of-Control-Klauseln zu geben.
Ralf Rittwage
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