Die Arbeit befasst sich mit der Haftung Dritter für reine Vermögensschäden im Bereich des Handelsrechts. Rechtsvergleichend werden dabei das deutsche und das italienische Haftungssystem untersucht. Die ausgearbeiteten zivilrechtlichen Prinzipien werden mit den handelsrechtlichen Besonderheiten anhand von zwei paradigmenhaften Beispielen in Einklang gebracht: Die Haftung der Partner einer PartG und die Dritthaftung von Ratingagenturen.
Carlotta Rinaldo
Handelsrecht Dritthaftung Vertrag Delikt