Herausgegeben von:
Professor Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität, Münster Professor Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Westfälische Wilhelms-Universität, Münster Professor Dr. Stefan Thiele, Bergische Universität, Wuppertal
Handelsrecht mit Steuerrecht und den Regelungen des IASB
Ziele und Zielgruppe
Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit.
Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:
Aktuell in der 130. Aktualisierung (September 2026) u.a.:
In § 252 Abs. 1 HGB sind die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung kodifiziert:
Neben diesen GoB enthält die Vorschrift in § 252 Abs. 2 HGB einen Ausnahmetatbestand, nach dem nur in begründeten Ausnahmefällen von den Grundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB abgewichen werden darf. Als Generalklauseln vervollständigen die in § 252 HGB normierten GoB die Spezialvorschriften betreffend die Bewertung in §§ 253 bis 256 HGB. Die Grundsätze des § 252 HGB sind über § 298 Abs. 1 HGB auch im Konzernabschluss anzuwenden. Dies gilt nicht, sofern der Konzernabschluss gem. § 315e Abs. 1 HGB nach den IFRS aufgestellt wird.
LBW ohne Fortsetzungsbezug in 2 Ordnern; ca. 4.800 Seiten
Jörg Baetge
Baetge Prüfungstätigkeit Kapitalkonsolidierung MicroBilG immaterielle Vermögensgegenstände bilr Rechnungslegung Offenlegung CSR Richtlinie Umsetzung HGB Lagebericht Handelsrecht Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz Einführende Erläuterungen Abschlussprüfer