Herausgeber und Autoren
Herausgeber ist Professor Dr. Hans Ott, Diplom-Kaufmann, Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater. Zusammen mit einem praxiserfahrenen Autorenteam werden qualifizierte und beratungsrelevante Beiträge gewährleistet.
Textsammlung, systematische Darstellung und Erläuterungen, Muster und Rechtsprechung in Leitsätzen
Nomen est omen!
Das Handbuch Mittelständische Unternehmen deckt als Komplettwerk alle für die Praxis relevanten Themen rund um Kapital- und Personengesellschaften ab. Hier finden Sie eine umfassende und fundierte Darstellung aller Beratungssituationen - von der Gründung bis zur Liquidation.
Ihr Vorteil
Neben steuerlichen Besonderheiten werden auch gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Themen behandelt. Ergänzt um Hinweise zur Rechnungslegung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
Print war gestern!
Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten
Neu in der 176. Aktualisierung (Juli 2026) u.a.:
Instrumente der Steuergestaltung für mittelständische Unternehmen – E. Gestaltungen mit § 6b EStG bei Umwandlungen und Einbringungen
Mit dem Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) vom 04.02.2026 (Gesetz vom 04.02.2026, BGBl. I 2026 Nr. 33) wurde der Höchstbetrag für die Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf Reinvestitionen in § 6b Abs. 10 EStG von bisher 500 000 € auf 2,0 Mio. € angehoben. Dieser Höchstbetrag ist nach § 52 Abs. 14 Satz 7 EStG erstmals auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften anzuwenden, die in Wirtschaftsjahren entstanden sind, die nach dem 10.02.2026 beginnen. Gleichzeitig wird nunmehr gesetzlich klargestellt, dass Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht auf im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter übertragen werden. Der bisher in § 6b Abs. 10 Satz 4 EStG enthaltene Verweis auf § 6b Abs. 5 EStG wird durch den Verweis auf § 6b Abs. 6 EStG geändert. Weiterhin wird klargestellt, dass § 6b Abs. 6 EStG für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in den Fällen des § 6b Abs. 10 EStG sinngemäß gilt.
LBW in 3 Ordnern inkl. Online-Zugang zum Werk + eNews Steuern;
ca. 4.000 Seiten; ca. 5 Aktualisierungen pro Jahr; (Fortsetzungsbezug mindestens 1 Jahr)
Hans Ott
Lagebericht Mittelstandsberatung Aufnahme Gesellschafter Hans Ott Umsatzsteuer IASB Personengesellschaft Gesellschafterversammlung Konzernrecht sozialversicherungsrecht Gewerbesteuer Verantwortlichkeit Haftung Aufsichtsratsmitglieder Gründung Unternehmensbewertung Umwandlung