Professor Dr. Angelika Dölker (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg), Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Patriz Ergenzinger, Wirtschaftsprüfer Steuerberater René Feldgen, Rechtsanwalt Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Florian Kleinmanns, Rechtsanwältin Steuerberaterin Brigitte Stelzer, Regierungsrat Sven Sobanski (Bundesfinanzakademie), u.a.
Der 360° KStG eKommentar ist Bestandteil der folgenden Fachportale:
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Einen Fachbeitrag über die 360° eKommentare aus dem Berater Magazin Office 11/2019 finden Sie hier. Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen. Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Körperschaftssteuerrichtlinien 2022 – KStR 2022
§ 1a KStG (Option zur Körperschaftsbesteuerung) Neukommentierung unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens v. 10.11.2021
§ 5 KStG (Befreiungen)
Rz. 84: BFH v. 1.2.2022 zur fehlenden Gemeinnützigkeit eines Betriebskindergartens
Rz. 96: BFH v. 12.5.2022 zum sog. gemeinnützigen wissenschaftlichen Editieren
Rz. 150.1: BFH v. 21.4.2022 zur Jägerprüfung als Zweckbetrieb
§ 8 KStG (Ermittlung des Einkommens) Rz. 235: BFH v. 13.7.2021 zur vGA – Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person
§ 8b KStG (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen) Rz. 88.1: BFH v. 29.9.2021 zu Teilwertabschreibungen auf Rückübertragungsforderungen aus Wertpapierdarlehen
§ 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einladen) Rz. 8.1: BFH v. 19.10.2021 und 1.7.2021 Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen „Spin-Off"
Konsequent ausgerichtet auf Ihre Belange
Konfigurierbar auf spezifische Anwendungszeiträume
Fortlaufende Aktualisierung der Kommentierung auch zu vergangenen Anwendungszeiträumen
Optische Hervorhebung der Aktualisierungen
Zitierfähigkeit aktueller und alter Kommentierungen
Hinweise auf drohende Gesetzesverschärfungen aus noch laufenden Gesetzesvorhaben
Zahlreiche Arbeitshilfen und Gesetzesmaterialien
(Nutzungsdauer mindestens 1 Jahr; Preis für einen Nutzer; Mehrfachnutzung auf Anfrage)