Autor
Alexander Strecker, Steuerberater, Rechtsanwalt in der renommierten Kanzlei c·k·s·s Carlé · Korn · Stahl · Strahl Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Forschungszulagengesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen. Der 360° eKommentar FZulG informiert ausführlich über die ab 01.01.2020 geltende Rechtslage. Durch den 360° eKommentar werden Berater und ihre Mandanten in die Lage versetzt die Fördermöglichkeiten möglichst umfassend auszuschöpfen. Bereits im Gesetzgebungsprozess wurde der 360° eKommentar laufend und anlassbezogen aktualisiert (Bereitstellung der Gesetzesmaterialien). Beratungshinweise, Beispiele und Übersichten (z.B. zu den wichtigen Beratungsfeldern wie begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Bescheinigung und Antragstellung) runden unseren höchstaktuellen eKommentar ab.
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
BMF v. 11.11.2021, Gewährung von Forschungszulage nach dem FZulG:
§ 2 FZulG Rz. 11: Beispiele für nichtförderfähige Tätigkeiten
§ 3 FZulG Rz. 30: Ermittlung der förderfähigen Lohnaufwendungen mit Beispielrechnung
§ 8 FZulG Rz. 6: Beispiel zur Ermittlung des Beginns des FuE-Vorhabens
§ 5 FZulG (Antrag auf Forschungszulage) Rz. 10: Inhalt des Antrags beim Finanzamt auf Forschungszulage über das ELSTER-Webportal
§ 6 FZulG (Bescheinigung) Rz. 13: Informationen zur Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) mit Checkliste
§ 7 FZulG (Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen) Rz. 20: Behandlung von Corona-Beihilfen
Konsequent ausgerichtet auf Ihre Belange
Konfigurierbar auf spezifische Anwendungszeiträume
Fortlaufende Aktualisierung der Kommentierung auch zu vergangenen Anwendungszeiträumen
Optische Hervorhebung der Aktualisierungen
Zitierfähigkeit aktueller und alter Kommentierungen
Hinweise auf drohende Gesetzesverschärfungen aus noch laufenden Gesetzesvorhaben
Zahlreiche Arbeitshilfen und Gesetzesmaterialien
(Nutzungsdauer mindestens 1 Jahr; Preis für einen Nutzer; Mehrfachnutzung auf Anfrage)