Aus zahlreichen Fachpublikationen bekannte Autoren
Regierungsdirektor Michael Baum (BMF), Ministerialrat Dr. Harald Brandl (Bayerisches Staatsministerium für Finanzen), Oberregierungsrat Johannes W. Buse (Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf), Oberamtsrat a.D. Manfred Szymczak (BMF), u.a.
Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zur Abgabenordnung den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
- u.a. § 102 AO (Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse) Rz. 10.1 mit Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
- u.a. § 109 AO (Verlängerung von Fristen) Rz. 6.1 mit Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
- u.a. § 180 AO (Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen) Rz. 1.2 mit Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
- § 181 AO (Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht) Rz. 31.1 mit BFH v. 21.6.2019 zum Bedarf einer Änderungsvorschrift beim Erlass eines Feststellungsbescheids
- § 367 AO (Entscheidung über den Einspruch) Rz. 15 mit BFH v. 29.5.2019 zur Beendigung eines Einspruchverfahrens durch Vollabhilfe
Konsequent ausgerichtet auf Ihre Belange
- Konfigurierbar auf spezifische Anwendungszeiträume
- Fortlaufende Aktualisierung der Kommentierung auch zu vergangenen Anwendungszeiträumen
- Optische Hervorhebung der Aktualisierungen
- Zitierfähigkeit aktueller und alter Kommentierungen
- Hinweise auf drohende Gesetzesverschärfungen aus noch laufenden Gesetzesvorhaben
- Zahlreiche Arbeitshilfen und Gesetzesmaterialien
Einen Fachbeitrag über die 360° eKommentare aus dem Berater Magazin Office 11/2019 finden Sie hier.
(Nutzungsdauer mindestens 1 Jahr; Preis für einen Nutzer; Mehrfachnutzung auf Anfrage)
Michael Baum
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