Die nachträglichen Einflussmöglichkeiten des Stifters im Wege des Änderungs- und Widerrufsrechts tragen massgeblich zur Attraktivität der liechtensteinischen Stiftung bei und stellen gleichzeitig eine Bruchstelle im charakteristischen Trennungs- und Erstarrungsprinzip des Stiftungsrechts dar. Im Jahr 1926 wurden die sogenannten Stifterrechte erstmals im liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) normiert und dienten seither als Vorbild für mehrere ausländische Stiftungsrechtsordnungen, darunter Österreich und Panama. Im Rahmen des vorliegenden Werkes wird das Änderungs- und Widerrufsrecht des Stifters gemäss Art 552 § 30 PGR nach der Totalrevision systematisch dargestellt sowie möglichst umfassend aufgearbeitet und analysiert.
Maximilian Jörg
Stifterechte Änderungs- und Widerrufsrecht liechtensteinisches Personenrecht