Im Jahre 2009 debattiert der Deutsche Bundestag erstmals über das Leid
der misshandelten Heimkinder. Gleichzeitig beschließt der Gesetzgeber
ein 3. Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention, dass das Individual-
beschwerderecht dieser Opfer per Stichtagesklausel in seinem Art. 20
ausschließt. Entschädigungsrechte werden den Opfern vorenthalten. Der
Verdacht liegt nahe, dass der deutsche Staat seine verletzte Aufsichtspflicht
und der sich dieser anschließenden Schutzpflicht nicht verantworten will.
Die Opfer werden in Lebensverhältnisse belassen, die einen zeitnahen Tod
herbeiführen. Hört das Morden nicht auf, stellt sich die Frage nach der
Vorgesetztenverantwortlichkeit in der Bundesregierung Deutschlands.
Das Völkerstrafrecht muss in Betracht gezogen werden. Doch welches
Gericht sollte hierüber urteilen? Ein innerstaatliches Gericht kann der
Glaubwürdigkeit nicht dienen und den Menschenrechten nicht gerecht
werden. Dokumentarisch zeigt der Autor das Leid der Opfer und den
Kampf um ihre Rechte auf. Mit diesem Buch will er zur Errichtung eines
Sonderstrafgerichtshofes anregen und formuliert darin das Ersuchen für eine
Anklage. Seine Rechtsauffassung, wie die Aufarbeitung des Verbrechens
gelingen kann, will er hiermit zur Diskussion stellen.
Ein Anklageersuchen und
dokumentarisches Vermächtnis über das Leid
der 400 000 institutionellen Opfer
deutscher Erziehungspolitik seit 1949.
Robby Basler
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